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Witwenrente vor dem Aus

Die Rentenkommission der Regierung plant im Rahmen ihrer 33 Reformpunkte eine faktische Abschaffung der Witwenrente – versteckt unter der „Empfehlung 11“. Während die öffentliche Diskussion sich auf Themen wie Rentenalter oder die Rente mit 63 konzentriert, wird hier ein radikaler Systemwechsel vorbereitet, der Millionen von Paaren, insbesondere Frauen, hart treffen würde.

Geplante Änderungen

  • Ende der 55-Prozent-Regelung: Bisher erhielten Hinterbliebene 55 % der Rentenansprüche des verstorbenen Partners. Dies soll entfallen.
  • Pflicht zum Rentensplitting: Stattdessen wird ein automatisches Rentensplitting eingeführt: Beide Partner erhalten jeweils die Hälfte der gemeinsam erworbenen Rentenpunkte.
    • Hintergrund: Das freiwillige Splitting-Modell (seit 2002) wurde 2024 nur von 111 Paaren genutzt – ein klares Zeichen für dessen Unattraktivität, da es den Verzicht auf die Witwenrente bedeutet.
  • Massive Kürzungen: Die Rentenversicherung rechnet mit Einsparungen von 19 Mrd. Euro pro Jahr.
    • Vergleich: In Spanien erhalten Hinterbliebene durchschnittlich 2.000 Euro, in Deutschland bisher 700–800 Euro – und selbst diese Summe soll weiter sinken.

Betroffene & Folgen

  • Zielgruppe: Vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder Teilzeitarbeit weniger eigene Rentenansprüche haben.
  • Risiko: Bei frühem Tod des Partners droht Altersarmut, da das Pflicht-Splitting die finanzielle Absicherung weiter schwächt.
  • Motiv der Politik: Nicht soziale Gerechtigkeit, sondern Kassenkalkül – die leeren Kassen der Rentenversicherung sollen auf Kosten der Hinterbliebenen saniert werden.

Die Regierung sollte bis Ende Juni 2026 über den Prüfauftrag entscheiden. Es ist also wohl inzwischen beschlossene Sache. Der Bundestag wird vermutlich zustimmen und nicht weiter darüber diskutieren, wenn nicht noch massive Proteste von den Betroffenen kommen.

Fazit:


Ein versteckter Angriff auf die soziale Absicherung von Hinterbliebenen, der unter dem Deckmantel der „Modernisierung“ und „Gleichberechtigung“ durchgezogen werden soll – mit gravierenden Folgen für betroffene Familien.